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   OVG Sachsen-Anhalt, 15.10.2019 - 2 L 37/18   

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https://dejure.org/2019,36315
OVG Sachsen-Anhalt, 15.10.2019 - 2 L 37/18 (https://dejure.org/2019,36315)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 15.10.2019 - 2 L 37/18 (https://dejure.org/2019,36315)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 15. Oktober 2019 - 2 L 37/18 (https://dejure.org/2019,36315)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Baumschutzsatzung; Ersatzpflanzungen; Bestimmtheit; Rechtsstaatsprinzip; Anordnung von Ersatzpflanzungen

  • rechtsportal.de

    Rechtmäßigkeit von Auflagen zu einer Baumfällgenehmigung; Verpflichtung zur Vornahme von Ersatzpflanzungen; Gerichtliche Überprüfung einer Baumschutzsatzung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    "Ob" und "wie" der Ersatzpflanzung offen: Satzung unbestimmt und unwirksam!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2020, 394
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 16.06.1994 - 4 C 2.94

    Bezeichnung des Geltungsbereichs einer Baumschutzsatzung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.10.2019 - 2 L 37/18
    Insgesamt genügt es, wenn die Betroffenen die Rechtslage anhand objektiver Kriterien erkennen und ihr Verhalten danach einrichten können (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.06.1994 - 4 C 2.94 -, juris RdNr. 8).

    Verfassungsrechtlich geboten ist nicht eine Bestimmtheit "um jeden Preis", sondern eine auch unter Berücksichtigung der praktischen Handhabung in der Weise ausreichende Bestimmtheit, die eine willkürliche Behandlung durch Behörden oder Gerichte ausschließt (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.06.1994 - 4 C 2.94 -, a.a.O. RdNr. 17).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.01.2006 - 11 B 12.05

    Isolierte Anfechtung einer Ausgleichsabgabe mangels Rechtsgrundlage; Genehmigung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.10.2019 - 2 L 37/18
    Da im Hinblick auf die Relation zwischen entfernten Bäumen und Anzahl und Größe der Ersatzpflanzen eine weite Spanne von Regelungen denkbar ist, erscheint eine nähere Konkretisierung in der Baumschutzsatzung zwingend (vgl. OVG BBg, Urt. v. 26.01.2006 - OVG 11 B 12.05 -, juris RdNr. 19 f.).

    Soweit die Beklagte meint, die wortgetreue Übernahme der gesetzlichen Ermächtigung in die Satzung sei nicht zu beanstanden, ist dies bereits zweifelhaft (vgl. OVG BBg, Urt. v. 26.01.2006 - OVG 11 B 12.05 -, a.a.O. RdNr. 19, wonach eine Regelung über die Verpflichtung zu Ersatzpflanzungen, soweit dies "angemessen und zumutbar" sei, zu unbestimmt sei, weil sich dies auf die wörtliche Wiederholung der bereits in der gesetzlichen Ermächtigung abstrakt vorgegebenen Kriterien beschränke und es an deren näherer Konkretisierung und Ausgestaltung fehlen lasse).

  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.10.2019 - 2 L 37/18
    Es ist seit langem anerkannt, dass die Grundsätze des Rechtsstaates fordern, dass Ermächtigungen der Exekutive zur Vornahme belastender Verwaltungsakte nach Inhalt, Gegenstand, Zweck und Ausmaß hinreichend bestimmt und begrenzt sind, so daß die Eingriffe messbar und für den Staatsbürger voraussehbar und berechenbar werden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 12.11.1958 - 2 BvL 4/56 -, juris RdNr. 193).
  • BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12

    Der Zugang zu mehreren Instanzen darf nicht unzumutbar erschwert werden

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.10.2019 - 2 L 37/18
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit eines verwaltungsgerichtlichen Urteils liegen vor, wenn der Rechtsmittelführer einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage stellt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12 -, juris RdNr. 16).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.01.2008 - 8 A 10976/07

    Baumschutzregelung; Beseitigungsverbot; Ausnahme; Ersatzmaßnahmen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.10.2019 - 2 L 37/18
    Die Satzung muss hierfür normative Vorgaben enthalten, die eine Bestimmung im Einzelfall aufgrund sachgerechter und konkretisierbarer Kriterien ermöglichen und damit eine willkürliche Behandlung durch die Behörde ausschließen (vgl. OVG RP, Urt. v. 16.01.2008 - 8 A 10976/07 -, juris RdNr. 37).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.06.1998 - 7 A 759/96

    Baumschutzsatzung; Entfernung eines Baumes; Ersatzpflanzung; Abwägung; Beitrag zu

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.10.2019 - 2 L 37/18
    Insbesondere kann die Anordnung einer Ersatzpflanzung im Falle der Entfernung eines kranken und Gefahren hervorrufenden Baumes, der die Endphase seiner biologischen Existenz erreicht hat, nicht allein damit gerechtfertigt werden, daß auch ein solcher Baum noch einen Beitrag zu dem ökologischen Gesamtpotential leistet (vgl. OVG NW, Urt. v. 16.06.1998 - 7 A 759/96 -, juris RdNr. 11 ff.).
  • VG München, 28.02.2023 - M 19 K 22.4395

    Ersatzpflanzungsverpflichtung bzgl. der Fällung einer einsturzgefährdeten

    Das Gericht folgt den in der überwiegenden Rechtsprechung aufgestellten Kriterien zur Bestimmtheit von Rechtsgrundlagen für Ersatzpflanzungsanordnungen (vgl. dazu OVG SA, B.v. 15.10.2019 - 2 L 37/18 - juris Rn. 11; VG Lüneburg, U.v.15.9.2017 - 2 A 115/16 - juris Rn. 29; OVG Berlin-Bbg, B.v. 5.5.2017 - OVG 11 N 90.16 - juris Rn. 4; VG Frankfurt, U.v. 9.6.2009 - 8 K 920/09.F - juris Rn. 27 ff.; OVG BBg, U. v. 26.1.2006 - OVG 11 B 12.05 - juris Rn. 19 f.; VG Frankfurt (Oder), U.v. 29.4.2003 - 7 K 3385/99 - juris Rn. 34; OVG NRW, U.v. 15.6.1998 - 7 A 759/96 - juris Rn. 14), denen in § 7 Abs. 2 BaumSchutzVO nicht ausreichend Rechnung getragen wird.

    Diese muss Vorgaben für Ausnahmen in Sonderfällen vorsehen, denn nicht in jedem Fall der Entfernung eines der Baumschutzsatzung unterfallenden Baumes ist eine Ersatzpflanzung anzuordnen (OVG SA, B.v. 15.10.2019 - 2 L 37/18 - juris Rn. 11).

  • VG Frankfurt/Oder, 20.09.2023 - 5 K 339/21
    Da im Hinblick auf die Relation zwischen entfernten Bäumen und Anzahl und Größe der Ersatzpflanzen eine weite Spanne von Regelungen denkbar ist, erscheint eine nähere Konkretisierung in der Baumschutzsatzung zwingend (vgl. Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15. Oktober 2019 - 2 L 37/18 -, Rn. 11, juris).
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